Von Wolf Stegemann
10. Februar 2017. – Anfang des 15. Jahrhunderts wählte der Rat zwei Rittmeister (1 Reitmeister und 1 Kluchtmeister = Führer zu Fuß), die rechtzeitig informiert werden mussten, wenn „man von Stadt wegen ausreiten oder ausziehen sollte“. Wenn durch Anschlagen der Glocke Alarm gegeben wurde und der Rat zum Kampf auszog, mussten alle Bürger und Einwohner, Herren und Knechte dem Glockenschlag folgen. Wurde jemand zu Pferd oder zu Fuß zum Militärdienst ausgehoben, dann übernahm die Stadt die Schutzherrschaft, d. h. die Stadt haftete für Schäden und die Versorgung der Hinterbliebenen. Desertierte ein Ausgehobener, musste er Strafe zahlen und verlor den Schutz der Stadt. War er aber vom Felde flüchtig, nachdem der Rat den Kampf beschlossen hatte, der verlor seinen gesamten Besitz und wurde aus der Stadt verbannt. Wurde ein Pferd durch Kriegsdienst beschädigt oder verdorben, zahlte der Rat entweder das Pferd ganz oder die Wertminderung. Weiterlesen