Von Wolf Stegemann
Ein Blick in die Dorstener Geschichte zeigt, dass auch früher kräftig abgeschoben wurde. Die Räume waren damals kleiner und die Entfernungen kürzer. Ausländer war bereits derjenige, der aus nachbarschaftlichem Gebiet kam, das einen anderen Landesherrn hatte. Das Ausweisungsverfahren war gleich. Wer von einem deutschen Staat in einen anderen deutschen Staat wollte, brauchte dazu die Genehmigung der Behörden. Die hier geschilderten Fälle von Abschiebungen aus Dorsten aus dem 19. Jahrhundert, sei es in die Nachbarstadt Haltern oder nach Österreich, mögen beispielhaft für die damalige Abschiebung unerwünschter Personen sein. Besonders Juden hatten es schwer, die notwendigen Dokumente für die Ein- und Ausreise zu bekommen. Wurden sie ohne Papiere angetroffen, kamen sie in Abschiebehaft und anschließend als „Ausländer“ auf Transport in ihre Herkunftsländer. Auch bei Straffälligkeit wurde nach Verbüßung der Strafe abgeschoben. Weiterlesen




