Martin Luthers Thesen
Von Wolf Stegemann
27. Oktober 2017. – Der 500. Jahrestag der Reformation am 31. Oktober 2017 wird in NRW als Feiertag arbeitsfrei sein. Das beschloss der nordrhein-westfälische Landtag nach einer Gesetzvorlage der Landesregierung. Darin heißt es, das Reformationsjubiläum sei nicht nur für die Protestanten, sondern für die Gesellschaft als Ganzes ein historischer Tag. Die Erkenntnisse der Reformation hätten das kirchliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland und weiten Teilen von Europa beeinflusst und seien nach wie vor aktuell. Die evangelische Kirche erinnert im Jahr 2017 an den 500. Jahrestag des Thesenanschlags Martin Luthers (1483-1546) an der Schlosskirche in Wittenberg. Das Ereignis gilt als Beginn der Reformation– auch wenn der Anschlag der Thesen so, wie er über Jahrhunderte hinweg beschrieben und dargestellt wurde, vielleicht gar nicht stattgefunden hat, worauf Wissenschaftler hinweisne. Der Reformationstag am 31. Oktober ist nur in fünf Bundesländern generell ein gesetzlicher Feiertag. Die Ministerpräsidenten aller anderen Bundesländer haben sich jedoch dafür ausgesprochen, den Tag zum Reformationsjubiläum 2017 einmalig und ausnahmsweise als bundesweiten Feiertag zu begehen. Weiterlesen