„[…] es könnte passieren, dass uns die Kommunalaufsicht dazu zwingt, die Grundsteuern drastisch zu erhöhen.“
13. Jan. 2012. drf – So wird Lisa Bauckhorn, Sprecherin der Stadt Dorsten, in der “Dorstener Zeitung” vom 9. Jan. 2012 zitiert. Sie hat damit, wohl unbeabsichtigt, ein Problem aufgespießt, das immer mehr zum Skandal wird: das sich verschärfende Demokratiedefizit in der Sphäre der kommunalen Selbstverwaltung. Die Erträge aus den Grundsteuern stehen alleine der Gemeinde zu. Das Recht, die Grundsteuern der Höhe nach festzusetzen, liegt ausschließlich beim Rat der Stadt Dorsten. Dieses Recht gehört zur kommunalen Finanzhoheit und ist Teil der Selbstverwaltungsgarantie des Grundgesetzes.
Die Äußerung der Sprecherin der Stadt Dorsten muss demnach so gelesen werden: es könnte passieren, Weiterlesen






