Von Wolf Stegemann
29. Juli 2016. – Mit der Visitation verfolgten die Fürsten und Räte der Städte das Ziel, die Pfarrer und Prediger hinsichtlich ihrer Qualifikation für geistliche Aufgaben zu überprüfen, sich über die sittlich-religiösen Zustände der Gemeinden zu informieren und den kirchlichen Besitz aufzuzeichnen. Der Visitation unterlagen kirchliche Personen, Sachen, Orte und Anstalten. Seit dem 15. Jahrhundert wurden die Visitationen zunehmend von Beauftragten des Landesherrn durchgeführt. In der Reformationszeit waren die landesherrlichen Visitationen durchweg das Mittel zur Einführung der neuen Kirchenordnung. Vier Jahre vor der Säkularisierung des Fürstentums Köln, zu dem Dorsten gehörte, und Absetzung des letzten Fürstbischofs als Landesherr, sandte Kurfürst Maximilian Franz aus dem Hause Österreich, Kurfürst seit 1784, im Jahr 1797 einen „Commissarius Vestanus“ in das Vest Recklinghausen, um nachzusehen, wie die kirchlichen Zustände in den Gemeinden waren. Visitator war Pfarrer Johann Heinrich Wesener (1755 bis 1822), gebürtig in Dorsten. Weiterlesen