In den Tagen vor Fastnacht, zumeist am Rosenmontag und Fastnachtsdienstag war es in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts im Vest üblich, dass die heiratsfähigen jungen Männer einer Bauer- oder Nachbarschaft sich verkleideten und maskierten. Sie zogen von Haus zu Haus und bekamen Eier, Würste und Lebensmittel. In Gahlen und Üfte nennt man das heute noch „Wurstjagen“. Die Behörden verboten diesen Brauch mehrmals, weil er als Bettelei und somit als Verstoß gegen die guten Sitten und als ruhestörender Lärm angesehen wurde.
Am Fastnachtssonntag hatte der kurfürstliche Richter die Ratsherren und Gildemeister zum traditionellen Hühneressen eingeladen, zu dem die Stadt einen Beitrag stiftete. Am Fastnachtsdienstag wurde eine Strohpuppe an der Lippebrücke angezündet und in den Fluss geworfen. Aschermittwoch gaben die beiden Bürgermeister den Ratsherren und Gildemeistern ein „Aschedagessen“, für das die Stadt zehn Taler zur Verfügung stellte. Durch die Einführung des 40-stündigen Gebets an der Wende des 19. zum 20. Jahrhundert wurden auch die letzten noch erhaltenen Fastnachtsbräuche unterbunden und waren in der Mitte des 19. Jahrhunderts fast überall im Münsterland ausgestorben. Neue Impulse kamen am Ende des 19. Jahrhunderts auf, als in den Städten Karnevalsvereine gegründet und Rosenmontagszüge durchgeführt wurden, auch entwickelte sich der Vereinskarneval in den Bauerschaften.
Zu Karneval 1937 hatte die örtliche Parteileitung der NSDAP auf Anordnung der Kreisleitung allen politischen Leitern und Parteigenossen das Tragen des Dienstanzuges (Uniform) sowie des Parteiabzeichens während des Karnevals in der Zeit vom 5. bis 9. Februar verboten. Ausnahmen mussten bei der NSDAP-Ortsgruppe beantragt werden.
„Durch die Kreisleitung werden die politischen Leiter und Parteigenossen darauf hingewiesen, dass das Tragen des Dienstanzuges (Uniform) sowie das Tragen des Parteiabzeichens auf allen karnevalistischen Veranstaltungen untersagt ist“ (Dorstener Volkszeitung vom 5. Februar 1937). Weiterlesen









