Von Wolf Stegemann
Vorbemerkung zu diesem Artikel und Nachbemerkung zur Wahl: Wieder einmal konnten wir vor wenigen Tagen unserer demokratischen Pflicht nachkommen und die Partei wählen, der wir entweder angehören, ihr nahe stehen, sie wählen, weil wir sie als das „kleinere Übel“ empfinden. Oder wir haben gar nicht gewählt. Alles dies ist in einer Demokratie legal und legitim. Das war nicht immer so. Es bedurfte einen langen Kampf vom Untertan zum Bürger. Doch mittlerweile darf man getrost der Meinung sein, die Bürger werden von diesen oder jenen der politischen Kaste wieder als Untertanen betrachtet.
Es ist das Recht, bei einer Wahl frei mit eigener Stimme mitzuwirken (aktives Wahlrecht) bzw. sich wählen zu lassen (passives Wahlrecht). Das aktive wie das passive Wahlrecht ist jeweils an bestimmte Bedingungen geknüpft, beispielsweise an ein Mindestalter, Wahlalter oder an die Staatsangehörigkeit. Das allgemeine gleiche Wahlrecht ist eine institutionelle Voraussetzung der Demokratie und hat sich erst allmählich und nach heftigen Kämpfen durchgesetzt. Wahlrecht, Parteien und Parlament sind in ihrer Entwicklung eng miteinander verbunden. Mit dem Übergang von den indirekten Wahlen zu den direkten Wahlen entstand ein näheres Verhältnis zwischen Wahlberechtigten und Abgeordneten bzw. Fraktionen. Weiterlesen