Der Aktenvermerk zum Abschluss des Forward Zahlerswap bringt keine neuen Erkenntnisse. Außer dieser: Stadtkämmerer Hubert Große-Ruiken war aktiv am Zustandekommen des umstrittenen Geschäfts beteiligt

Dorstener Rathaus. Hier wird die Politik gemacht; Foto: H. Frenzel

Kommentar von Helmut Frenzel

6. Mai 2021. – Am Mittwoch, 12. Mai 2021, findet eine Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Gemeinschaftshaus Wulfen statt. Der Ausschuss vertritt coronabedingt den Rat der Stadt. Zentraler Punkt der Tagesordnung ist die Befassung mit dem Forward Zahlerswap, einem Zinsspekulationsgeschäft, das 2020 mit einem Drohverlust von 12,9 Millionen in der Bilanz der Stadt steht. Die AfD-Fraktion hat die Sondersitzung beantragt und mehrere Anträge gestellt, die darauf gerichtet sind, Amtspflichtverletzungen der verantwortlichen Personen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Geschäfts durch Beschluss der Ausschusses festzustellen. Als verantwortliche Amtsträger werden in den Anträgen der ehemalige Bürgermeister Lambert Lütkenhorst, der ehemalige Stadtkämmerer Wolfgang Quallo und der jetzige Stadtkämmerer Hubert Große-Ruiken benannt. Die Anträge mit Anlagen können mit dem Link https://dorsten.more-rubin1.de/sitzungen_top.php?sid=2021-HFA-149 aufgerufen werden.

Aktenvermerk bestätigt die Unzulässigkeit des Zinsswaps

Den Anträgen ist eine Anlage mit dem Titel „Abschrift des Verwaltungsvermerkes zum Abschluss des einseitig kündbaren Zahlerswap vom 23. 2 .2009“ beigefügt. Sie sollte offenbar zurückgehalten werden und wurde erst nach einer Intervention öffentlich gemacht. Der Vermerk enthält keine Informationen, welche die Einschätzung des Swapgeschäfts als unzulässiges Spekulationsgeschäft in Frage stellen. Ganz im Gegenteil. In dem Vermerk heißt es unmissverständlich:

„Es geht … vorrangig darum, das Geschäft jetzt – ohne eine Zahlung zu leisten – abzuschließen und mittelfristig mit einem positiven Marktwert zu verkaufen.“

Noch klarer kann man die  Spekulationsabsicht nicht ausdrücken. Von einem langfristigen Kredit, an den das Zinsderivat geknüpft ist, ist nirgendwo die Rede. Im Gegenteil: In dem Aktenvermerk wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stadt Dorsten nicht über Kreditstrukturen verfügt, die als Grundlage für einen Zinsswap geeignet sind, nämlich langfristige Kredite mit variablen Zinssätzen. Die am Zustandekommen des Zinsswaps beteiligten Personen waren sich demnach vollkommen bewusst, dass es an den Voraussetzungen für ein zulässiges Zinssicherungsgeschäft fehlte. Der Grund, warum das Geschäft trotzdem abgeschlossen wurde, ist in dem Vermerk auch genannt:

„Die Stadt hat zum Ausgleich der Verluste im Schuldenportfolio-Management mit der West-LB im Juni 2007 einen Zahlerswap über 20 Mio EUR mit einer Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen … Der Swap hat aktuell … einen negativen Marktwert von rd. 1 Mio EUR…
Um die zu erwartenden Verluste aus dem Zahlerswap zu kompensieren, könnte folgender Forward Zahlerswap abgeschlossen werden.“

Es folgt die Kurzbeschreibung des Forward Zahlerswap. Das Ziel war, die Auszahlung des negativen Marktwerts eines bestehenden Swapgeschäfts, das vermutlich auch schon unzulässig war, durch Abschluss eines neuen Swapgeschäfts abzuwenden, in den der Verlust des Vorgängerswaps eingepreist war. Von den Bedingungen der Zulässigkeit eines Zinsswaps ist das weit entfernt. Die   Verantwortlichen verstießen mit dem Abschluss des Forward Zahlerswap vorsätzlich gegen die geltenden Regelungen. Dies ist mit dem Aktenvermerk bewiesen.

Stadtkämmerer Hubert Große-Ruiken von Beginn an dabei

Und dann gibt es doch noch eine Neuigkeit. Der jetzige Stadtkämmerer Hubert Große-Ruiken war am Zustandekommen des Spekulationsgeschäfts direkt und maßgeblich beteiligt. Am Ende des Aktenvermerks heißt es nämlich:

„Zwischen Herrn StK Quallo, Herrn Große-Ruiken und den Unterzeichnern wurde heute vereinbart, das Geschäft wie … erläutert abzuschließen.“

Große-Ruiken, in der fraglichen Zeit Leiter des Amts für kommunale Finanzen, war demnach von Beginn an mit den Bedingungen des Geschäfts vertraut. Er wusste, dass es keine Bindung an einen Kredit gibt und er wusste, dass das Geschäft unzulässig ist. Es gehört nicht viel Fantasie dazu, sich vorzustellen, wie das Projekt außer Kontrolle geriet. In den ersten Jahren nach Vertragsabschluss, als der Drohverlust noch verhältnismäßig gering war, versäumte man den Ausstieg und glaubte mit dem Risiko der Unzulässigkeit leben zu können. Die handelnden Personen – wer immer zu diesem Kreis gehörte – waren fest überzeugt, dass die Zinssätze bald steigen und die Drohverluste sich in einen Spekulationsgewinn verwandeln würden. Aber es kam anders. Die Zinssätze fielen weiter und die Drohverluste wuchsen auf mehrere Millionen an. Der Ausstieg, der zwangsläufig mit der Aufdeckung der Unzulässigkeit des Geschäfts und der  Auszahlung der aufgelaufenen Drohverluste verbunden gewesen wäre, hätte vermutlich viel Staub aufgewirbelt – in einer Zeit, in der die Stadt längst zu einem Sanierungsfall verkommen war. Große-Ruiken, der im September 2011 Wolfgang Quallo als Stadtkämmerer nachgefolgt war, hätte es vermutlich das Amt gekostet. Also hielt man an dem Vertrag fest und schaute ohnmächtig zu, wie der Drohverlust wuchs und wuchs. Inzwischen liegt er im zweistelligen Millionenbereich.

Vertrauensbruch muss Konsequenzen haben

Mit dem Wissen um die Rolle von Große-Ruiken muss man noch einmal die Sitzung des HFA am 17. März 2021 betrachten. In dieser Sitzung wurde um die Frage gestritten, ob der Forward Zahlerswap zulässig war oder nicht. Die AfD-Fraktion hatte beantragt, den Vertrag zum Forward Zahlerswap den HFA-Mitgliedern zur Einsichtnahme vorzulegen und einen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung zu beauftragen. Dies wurde vom Ausschuss abgelehnt. Die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD arbeiteten sich daran ab, die Anträge der AfD als abseitig darzustellen und ritten darauf herum, dass der Derivatvertrag mit einem Kredit verbunden sei und folglich zulässig. Oben auf der Bühne thronte der Verwaltungsvorstand, mit dabei der Stadtkämmerer Große-Ruiken. Dieser verfolgte gelangweilt, wie sein verunglückter Zinsswap von Ratsmitgliedern als zulässiges Zinssicherungsgeschäft verteidigt wurde. Er ließ sie ungerührt ins Messer laufen, denn er wusste, dass es sich in Wahrheit anders verhält. Große-Ruiken saß wie unbeteiligt dabei und sagte kein Wort. Das ist ein Vertrauensbruch, der nicht mehr reparabel ist. Es kann deswegen nur eine Konsequenz geben: Der Stadtkämmerer muss sein Amt niederlegen – sofort. Er hat dieses hoch verlustreiche Geschäft gegenüber dem Rat und den Bürgern nach allen Regeln der Kunst vertuscht – aus purem Eigeninteresse. Warum sollten ihm die Bürger, denen er einen zweistelligen Millionenverlust eingebrockt hat, noch vertrauen?

Zeit für einen Führungswechsel

Auch die Rolle des Vorsitzenden der CDU-Fraktion Bernd Schwane ist ein Thema. Er versuchte in jener Sitzung des HFA im März die Diskussion abzuwürgen, indem er vehement behauptete, dass es einen Kredit gebe, auf den sich der Forward Zahlerswap beziehe. Woher wusste er das? Hat er selber es je nachgeprüft, wie er das den AfD-Ratsmitgliedern empfahl? Oder hat ihm der Stadtkämmerer das so gesagt? Dann müsste er dessen sofortigen Rücktritt fordern, weil er, Schwane, getäuscht worden wäre. Wenn er indessen schon früher und gegebenenfalls aus anderen Quellen um die Unzulässigkeit des Geschäfts wusste, dann muss Schwane, weil er sich an der Vertuschung beteiligte, selbst abdanken – sofort. Das gilt ohne Umschweife auch für den Vorsitzenden der SPD-Ratsfraktion Friedhelm Fragemann, der sich zudem mit seinem dümmlichen Geschwätz hervortut, es sei ja alles nicht so schlimm, weil noch keine Zahlungen geleistet worden seien, die fielen ja erst ab 2034 an. Fragemann hat noch immer nicht begriffen, dass der Bürger dann belastet wird, wenn ein Verlust als Aufwand in der Ergebnisrechnung der Stadt ankommt.
Es ist wie bei den Rückstellungen für die Beamtenpensionen. Die alljährlichen Zuführungen zu den Rückstellungen für Pensionen belasten den städtischen Haushalt und damit die Bürger heute. Wenn Pensionen dereinst ausgezahlt werden, berührt das den Ergebnishaushalt nicht mehr. So ist es auch mit den Drohverlusten und Wertberichtigungen. Die Drohverluste von 12,9 Millionen Euro bei dem Forward Zahlerswap treffen die Stadt und die Bürger heute und schränken den Handlungsspielraum der Stadt heute ein, selbst wenn die daraus folgenden Zahlungen erst in 2034 beginnen. Wann wird der SPD-Fraktionsvorsitzende das begreifen? Dass solche Leute von ausgewiesener Inkompetenz im Rat für ihre Partei sprechen dürfen, ist nicht mehr nachvollziehbar. Und auch die „Dorstener Zeitung“ sollte diesen Unsinn nicht mehr wiederholen. Ein Personalwechsel scheint auch aus einem anderen Grund geboten. Die Ratsparteien der so genannten Mitte lassen bislang keine Anstalten erkennen, ihrerseits zur Aufklärung des Sachverhalts irgendetwas beizutragen. Eher scheint das Gegenteil der Fall. Das ist erbärmlich. Verhindern die Fraktionsvorsitzenden, weil sie selbst in den Fall verstrickt sind, dass ihre Ratskollegen tätig werden?

Zur Demokratie gehört Transparenz

Die Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12. Mai 2021 könnte zur Zäsur werden. Sie markiert hoffentlich den Beginn einer Aufräumaktion und da ist noch einiges zu tun. An vorderster Stelle wird zu klären sein, in welchem Umfang der frühere Stadtkämmerer Wolfgang Quallo und der frühere Bürgermeister Lambert Lütkenhorst zur Verantwortung zu ziehen sind. Das betrifft nicht zuletzt auch den jetzigen Bürgermeister Tobias Stockhoff, der – dafür bekannt, dass er alles am besten weiß – zweifellos auch um die Unzulässigkeit des Zinsswaps wusste.

Doch es geht um mehr. Bürgermeister Tobias Stockhoff und seine Gefolgsleute, die auf dem Marktplatz so gerne für die Demokratie eintreten, werden lernen müssen, dass zur Demokratie und zu demokratischer Politik vollständige Transparenz gehört. Transparenz ist keine Holschuld der Ratsmitglieder oder der Bürger, sondern eine Bringschuld des Bürgermeisters und der Verwaltung. Ohne Transparenz keine funktionierende Demokratie. Um den demokratischen Prozess wiederzubeleben, muss sich die Dorstener Polit-Elite zudem von dem Schulterschluss der Ratsparteien emanzipieren, den der frühere Bürgermeister Lambert Lütkenhorst zum höchsten politischen Ziel verklärt hatte. Denn dabei ging es, wie man zunehmend versteht, um Kumpanei, die nicht dem Wohl der Stadt und ihren Bürgern diente, sondern der Vertuschung eigener Fehler und dem eigenen Machterhalt.

Dieser Beitrag wurde unter Bürgermeister, Parteien, Politik, Rat und Verwaltung, Städtischer Haushalt, Verschuldung abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert