Die Würde des Menschen ist grundgesetzliches Gebot – warum wird sie vom Dorstener Ausländeramt mit Füßen getreten? Der Fall Attris – Eine kommentierende Schilderung

Kriegsszene aus Beirut 1982. Der Libanonkrieg spülte 150.000 Flüchtlinge nach Deutschland; Foto: Times

Von Wolf Stegemann

Vorbemerkung: Was ist mit unserer Verwaltung los? Fast in regelmäßigen Abständen kommt durch Nichteinhaltung von Vorschriften und Gesetzen oder durch offenkundige Fehleinschätzungen ein Handeln an das Licht der Öffentlichkeit, das man in manchen Fällen auch als Skandal bezeichnen kann. Es gibt genug akten- bzw. gerichtskundige Fälle, in denen die Menschenwürde der betroffenen Asylbewerber mit den Füssen getreten wurde, um eine solche Einschätzung zu wagen. Erinnert sei an den Fall Ana Maria Domingo, in dem das Ausländeramt „eklatant rechtswidrig“ (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen) die Abschiebung veranlasst hat, was eigentlich zum Rücktritt des Bürgermeister hätte führen müssen (siehe auch „Dorstener Abschiebepraxis“ in Dorsten-transparent). Ganz aktuell ist auch die unverständliche Verbringung eines Dorstener Kindes nach Ungarn durch das Jugendamt.

Seit 30 Jahren wird der Mutter immer noch die Einbürgerung verweigert

Als wegen des aktuellen Syrienkriegs vor Monaten eine syrische Familie in Dorsten ankam, um Schutz und Asyl zu finden, halfen viele. Ihnen gebührt Anerkennung. Lokalpolitiker tönten laut, wie Dorsten nun doch so hilfreich sei und den Schutzsuchenden alles anbiete, was sie für ein menschengerechtes Leben im Asyl brauchen. Denn die Politik und Verwaltung tue alles, diesen Flüchtlingen ein Leben in Würde und ohne Diskriminierung zu sichern. Bei so viel öffentlicher Aufmerksamkeit und Herumgetragenwerdens ihres Schicksals hatte die  Flüchtlingsfamilie tatsächlich allen Grund, in die Kamera des Presse-Fotografen zu lächeln. Natürlich ist es dann still geworden um diese Familie. Es bleibt abzuwarten, wie die Dorstener Lokalpolitik solche Fälle sehen und das Ausländeramt handeln wird, wenn das öffentliche Aufmerksamkeitspotential verblasst und Probleme entstehen.

Nun gibt es einen bislang unbekannten Alt-Fall mit neuen Aspekten in Dorsten, der mit dem gerade geschilderten Fall Parallelen aufweist. Nur mit dem Unterschied, dass dieser Fall bereits vor 30 Jahren begonnen hat und in der Folge die Menschenwürde der betroffenen Familie vom Dorstener Ausländeramt mit „bürokratischen Füßen“ getreten wird. Diese Tritte spürte und spürt auch die Dorstener Ratsfrau Petra Somberg-Romanski, die den Fall in- und auswendig kennt, weil sie die Familie Attris seit 2006 begleitet, sei es zum Ausländeramt, zu den türkischen Konsulaten in Münster und Düsseldorf oder wenn Sie Briefe an das türkische Außenministerium in Ankara schreibt, um der Familie zu helfen, den immer wieder neuen Forderungen des Ausländeramts nachzukommen.

Libanonkrieg brachte das Ehepaar mit damals fünf Kindern nach Dorsten

Infolge des Libanonkriegs kam vor über 30 Jahre die im Libanon beheimatete Familie Attris nach Dorsten und erhielt 1984 als Kriegsflüchtlinge Asyl. Die Familie bestand aus Vater Hassan, Mutter Nadja und fünf im Libanon geborenen Kindern zwischen fünf Jahren und acht Monaten. Sie wurden von Dorstener Lokalpolitikern und auch den Lokalzeitungen mit großem Jubel und vielen Versprechungen empfangen. Vater Hassan Attris durfte arbeiten. Er unterstützte als Dolmetscher das mit zwei Stellen besetzte Ausländeramt im Rathaus. Mit den beiden dort tätigen Mitarbeitern, Petra Epping als Leiterin, und Detlef Wischerhoff als Sachbearbeiter, soll er in Duzfreundschaft gestanden haben.

Als sich die Verhältnisse im Libanon nach Jahren änderten, wurde das Asylrecht der Familie zurückgenommen und ihr vom Ausländeramt die Ausreisepflicht mitgeteilt. Da die Familie keine „Papiere“ hatte, lediglich der Vater ein libanesisches Ausreisepapier, mit dem er als „staatenlos“ erklärt wurde, konnte die Familie mit den fünf Kindern, zu denen in Dorsten noch sieben dazukommen sollten, nicht abgeschoben werden. Wohin auch, denn die Staatsangehörigkeit der Eltern und der fünf im Libanon geborenen Kinder, war und blieb bis heute ungeklärt.

Von der Zeit an, als die Ausreise durch fehlendes Herkunftsland, nicht möglich war, fühlte sich die Familie Attris durch das Zwei- Personen-Ausländeramt im Rathaus unter Druck gesetzt. Denn sie sollten nachweisen, dass sie Türken seien. Da sie das nach ihren Angaben nicht waren und sind, kamen immer wieder neue Aufforderungen aus dem Ausländeramt, dies doch endlich pflichtgemäß nachzuweisen.

Kein türkischen Konsulat konnte der Familie bei ihrer Suche nach türkischer Herkunft helfen, auch nicht das türkische Außenministerium in Ankara, das sich über das Verhalten des Dorstener Ausländeramtes in einem Telefongespräch mit der Tochter Fatma Attris, das  Ratsfrau Petra Somberg-Romanski mithörte, sehr wunderte, um es vorsichtig auszudrücken.

Türkisches Konsulat: Familie ist nicht türkisch – Ausländeramt: doch!

Die Familie Attris verzweifelte. Immer wieder legte sie dem Ausländeramt ihre Situation dar. Davon ließ sich der für die Familie zuständige Sachbearbeiter Detlef Wischerhoff, früher Kulturamt, offensichtlich nicht beeindrucken. Denn er recherchierte selbst die Herkunft der Familie Attris und will in einem offiziellen türkischen Papier, das er den Attris’ überreichte, die türkische Herkunft festgestellt haben. Seither hält die Verwaltung an diesem Gespinst fest.

Mit diesem Papier ging die Mutter Nadja Attris in Begleitung ihrer Tochter Fatma und Petra Somberg-Romanski zum türkischen Konsulat in Münster. Die Mutter wäre alleine gar nicht eingelassen worden, weil sie nicht türkisch sprach und keinen Ausweis vorlegen konnte.  Petra Somberg-Romanski durfte das Konsulat betreten. Der Konsularbeamte konnte das vom Ausländeramt übermittelte Papier nicht anerkennen, schüttelte den Kopf und bewertete es diplomatisch und freundlich als „eine nicht nachvollziehbare Kopie“. Der Hinweis aus dem Rathaus, dass Frau Attris in Deutschland lebende türkische „Geschwister“ habe, ist für das Ausstellen eines Nationalpasses für die türkischen Behörden für die Staatsangehörigkeit rechtlich nicht relevant.

Die Ehe der Attris, 12 Kinder, erkennt Dorsten nicht an

Erinnert sei auch an die Fälle, in denen das Dorstener Ausländeramt Asylbewerber aus dem Libanon in die Türkei abschieben ließ mit der falschen Behauptung, diese seien Türken. Die Türkei schob sie umgehend nach Dorsten zurück mit dem Hinweis, dass die Männer keine Türken seien. Die Stadt blieb auf den Kosten sitzen (siehe „Dorstener Abschiebepraxis“ in Dorsten-transparent). Obwohl die Eheleute ihre im Libanon geschlossene Ehe eidesstattlich versichert haben, erkennt das Dorstener Ausländeramt die Ehe der muslimischen Eheleute Attris nicht an. Um den Status der außerehelichen Geburt der Kinder zu legitimieren, machte das Ausländeramt dem heute im Alter von annähernd 70 Jahren befindlichen Eheleuten das Angebot, nach deutschem Recht in Deutschland zu heiraten. Ohne Papiere? Geht das überhaupt?

In einem aktuellen Schreiben vom 11. Mai 2015, also vor wenigen Tagen, geschrieben von Detlef Wischerhoff, unterschrieben vom Ersten Beigeordneten L. Ehm, an Petra Somberg-Romanski, wird der Vorschlag einer Hochzeit der Eheleute Attris wieder aufgegriffen, dabei spricht er Nadja Attris mit ihrem Mädchennamen Turgay an, als wäre sie nicht verheiratet, keine 66 Jahre alt und hätte keine zwölf Kinder:

„Mit dem Besitz eines türkischen Nationalpasses eröffnet sich für Frau Turgay dann die gewünschte Perspektive eines dauerhaften Aufenthalts in Deutschland (nach 30 Jahren!) Nach Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen könnte dies in Form einer Niederlassungserlaubnis mit der späteren Option der Einbürgerung als deutsche Staatsangehörige sein. Darüber hinaus hätte Frau Turgay mit dem Nationalpass die Möglichkeit, die bisher nach deutschem Recht nicht anerkannte Eheschließung nachzuholen und aufgrund der Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen eine Aufenthaltsgenehmigung … zu bekommen, die in kürzester Zeit zu einer Niederlassungserlaubnis bzw. – falls von Frau Turgay angestrebt – zur Einbürgerung führen kann (vorbehaltlich der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen). Mit freundlichen Grüßen Lars Ehm, Erster Beigeordneter“

Zynismus des Beigeordneten Lars Ehm ist unpassend

Dieser Zynismus nach 30 Jahren vergeblicher Versuche der Herkunftsbestimmung und Einbürgerung ist nicht zu übertreffen. Alle Familienmitglieder, einschließlich Ehemann (2010),  haben inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, manche durch Geburt, andere auf dem Klageweg (2011). Nicht aber die Mutter von zwölf Kindern und mehrfache Großmutter. Alle ihre Kinder sind mittlerweile Deutsche und als solche gut integriert, gehen ihren erlernten Berufen nach, leben in Dorsten und anderswo. Mutter Nadja, der das Dorstener Ausländeramt nun schon 30 Jahre lang die Einbürgerung verweigert, durfte viele Jahre Dorsten gar nicht verlassen. Noch heute kann sie nicht ins Ausland reisen, um mit ihren Kindern Urlaub zu machen. Sie darf seit 30 Jahren nicht einmal ein Konto haben, keinen Einschreibebrief empfangen, keine Telefonverträge abschließen und all das nicht, wozu man einen Ausweis braucht. Sie ist dadurch zu einem „Nicht-Menschen“ gestempelt, wie Petra Somberg-Romanski sagt.

Ihr großer Lebenswunsch ist es, als gläubige Muslima nach Mekka zu pilgern. Das bleibt ihr durch die unverständliche Bürokratie und das in diesem Fall als durchaus unmenschlich zu bewertende Verhalten im Dorstener Rathaus versperrt. Wie sagte doch ein berühmter Philosoph und Historiker: Gebt einem kleinen Beamten Macht über Menschen, dann wird er sie missbrauchen. Im Großen wie im Kleinen. Die Geschichte kennt solche Fälle.

  • Was ist zu tun? Ein Appell an den Bürgermeister, an die Parteien, an den Stadtrat, an die Verwaltung: Wie es bislang auch gelaufen sein mag im Rathaus, machen sie einen Schlussstrich und bürgern Sie Nadja Attris ein. Die Gesetzeslage lässt das zu. Geben Sie der Menschlichkeit Vorrang!

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Quellen: Brief der Stadt Dorsten, Erster Beigeordnete Ehm, an Petra Somberg-Romanski  vom 11. Mai 2015. – Antwortschreiben Petra Somberg-Romanskis vom 13. Mai 2015. –Beglaubigte Verstorbenenliste mit den Namen der Eltern des Centre de Traduction Juridique et Technique, Beirut/Libanon, vom 15. Mai 2011. – Gespräch mit der Ratsfrau (SPD) Petra Somberg-Romanski am 13. Mai 2015.
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5 Kommentare zu Die Würde des Menschen ist grundgesetzliches Gebot – warum wird sie vom Dorstener Ausländeramt mit Füßen getreten? Der Fall Attris – Eine kommentierende Schilderung

  1. Idem, Elisabeth sagt:

    Mich wundert bei der Stadt Dorsten gar nichts mehr! Man kann nur hoffen, dass einmal alles für die Bürger transparent ans Licht kommt. Einfach nur Herzlos!

  2. Meschkat sagt:

    Auf weitere Lügenmärchen der Dorstener Verwaltung kann der Bürger gern verzichten. Es sollten doch endlich die öffentlichen Medien (TV) mit der Klärung beauftragt werden. Denn Ausländerfeindlichkeit sollte doch ein Tabu in Deutschland sein.

  3. M. Köster sagt:

    Kann dann die Ansicht der Dorstener Verwaltung zu diesem doch seltsamen Fall
    gehört werden?

  4. Wilhelm sagt:

    Da verschlägt es einem die Sprache. Unfassbar, von welch herzlosen Bürokraten wir beherrscht und verwaltet werden. Sie könnten jeden treffen, die Ungerechtigkeiten, die diese Verwaltungskleingeister sich nach Lust und Laune aushecken. Was sagt der Herr Bürgermeister zu seinen braven Angestellten? Darf weiter so verwaltet, abgeschoben werden? Nach Gutsherrenart. Eine unsympatische Stadt, die mir immer suspekter wird. Ich weiß auch, warum.

  5. Meschkat sagt:

    Wenn so ein Verhalten, von so einem, die Grundgesetze missachtenden, kleinen Angestellten, von dem Bürgermeister, den Gerichten und der Politik geduldet wird, wer lügt dann mehr in Deutschland in den öffentlichen Medien über Intergration, wenn so ein Amtsgebahren von höherer Stelle seit vielen Jahrzehnten geduldet wird. Für mich ist dieser Herr Wischerhoff …, dem man Macht gegeben hat, scheinbar überfordert. Aber nicht nur das, gib dem Menschen Macht und sein wahrer Charakter kommt zum Vorschein. Für mich sind solche Menschen geistig sparsam erzogen.
    Es kann ja wohl nicht sein, das so einer immer noch in dieser für ihn falschen Position sitzt. Tauscht ihn aus mit einem Angestellten, dem Gesetze und Menschenwürde nicht fremd sind.

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