Zusammengestellt von Wolf Stegemann
Die Coronakrise legt den Wahlkampf um das Bürgermeister-Amt im September lahm. Das bekannte politische Schaulaufen – auch in der Dorstener Zeitung – des amtierenden und stets lächelnden Bürgermeisters Stockhoff (CDU) – auch und vor allem in der Lokalzeitung – und seiner Herausforderin Jennifer Schug (SPD) ist zumindest minimalisiert.
Freitag, 1. Mai
Kontaktverbot auch am 1. Mai. Die Regeln der Corona-Schutzverordnung gelten auch für den 1. Mai 2020. Demnach sind Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit untersagt. Ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie (Kinder-Eltern-Großeltern), Geschwister, Ehegatten, Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen. Auch die Begleitung von Minderjährigen und unterstützungsbedürftigen Personen ist erlaubt. Somit steht der Mai-Spaziergang mit der Familie oder in der Begleitung von Hilfsbedürftigen nichts im Weg. Die traditionelle Mai-Wanderung, etwa mit dem Kegelclub, ist allerdings untersagt. Der Kommunale Ordnungsdienst und die Polizei kontrollieren die Einhaltung der Verordnung und können bei Verstößen gegen das Kontaktverbot 250 Euro Buße pro Person verhängen.
150 leere Stühle auf dem Dorstener Marktplatz. Zahlreiche Gastronomen aus Dorsten beteiligen sich am „Tag der Arbeit“ an der bundesweiten Protestaktion „Leere Stühle“. Sie fordern Hilfen und hoffen, dass sie bald wieder öffnen dürfen. Die Gastronomen stellen als sichtbaren Protest auf dem Marktplatz 150 leere Stühle hinter einem gedeckten Tisch. Beteiligt sind La Piazza, O‘Pazzo, Extrablatt, das Eiscafé Michele, das Restaurant Maas-Timpert, Oude Marie, das Restaurant Zum Blauen See und die Taverna Angelos. In den Gesprächen wird deutlich, dass die anhaltenden Umsatzeinbußen für viele Unternehmen existenzbedrohend sind.
Samstag, 2. Mai
Gebühren-Einbuße der Stadt auf der Sport-Ebene. Die Coronakrise hat für die Stadt auch auf der Ebene des Sports negative Auswirkungen. Der Verzicht auf die Hallennutzungsgebühren, den die Stadt nach der Schließung der städtischen Sportstätten ausgesprochen hatte, kostet der Stadt sie monatlich rund 7000 Euro. In den Sommerhalbjahren vom 1. April bis zum 30. September hätte die Stadt rund 42.000 Euro Hallennutzungsgebühren in Rechnung gestellt. Die stornierten Nutzungsgebühren für Einzelbelegungen wie Turniere oder andere Veranstaltungen belaufen sich für die Zeit von März bis Mai auf 660 Euro. Demgegenüber stehen allerdings auch Einsparungen bei den Heizkosten, da die Anlagen in der Zeit, in der weder Schulen noch Vereine die Hallen nutzen, herunter gefahren werden und lediglich die nötige Basis-Raumtemperatur von rund 16 Grad sichern.
Kirchen setzen die neuen Auflagen für Gottesdienste um. Dorsten. Online-Gottesdienste sind hilfreich, aber kein Ersatz für den gemeinsamen Gottesdienst in der Kirche. Ab dem 1. Mai können diese wieder stattfinden. Die Kirche ist das Dach der Gläubigen und soll ein Gefühl von Zusammenhalt und Gemeinschaft geben. Ohne Gottesdienste – ganz schön schwierig. Unter bestimmten Schutzvorrichtungen wie Maske, Abstand einhalten, kein Singen u. a. Voraussetzungen sind Gottesdienste ab 1. Mai wieder erlaubt. Die Anzahl der Sitzplätze in den Kirchen ist begrenzt und richtet sich nach der Größe der Kirchen. Ein gemeindlicher Ordnerdienst ist beim Einhalten der Regeln behilflich. Die Anzahl der Sitzplätze: St. Agatha: 61 Sitzplätze, St. Nikolaus: 80 Sitzplätze, Hl. Kreuz: 61 Sitzplätze, St. Marien: 100 Plätze, St. Josef: 110 Plätze, St. Paulus: 50 Plätze, St. Antonius: 51 Sitzplätze, St. Bonifatius: 26 Sitzplätze, St. Laurentius: 72 Sitzplätze, St. Urbanus: 49 Sitzplätze, St. Matthäus: 100 Sitzplätze, St. Barbara: 100 Sitzplätze, Herz-Jesu: 50 Sitzplätze, Franziskaner-Kirche: 35 Sitzplätze.
Berufsabschlusskurse finden wieder statt, Friseure und Fußpfleger dürfen unter Hygiene- und Abstands-Auflagen wieder ihre Dienstleistungen anbieten. Einige Freizeiteinrichtungen dürfen auch wieder öffnen, darunter Museen, Kunstausstellungen, Schlösser und Gedenkstätten. Maskenpflicht und Kontaktverbote gelten uneingeschränkt weiter in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Aufenthalt in Geschäftslokalen.
Dienstag, 5. Mai
Infektionen und Todesfälle im Kreis. Nach Statistiken des Kreises vom 1. Mai gibt es unter den 50- bis 60-Jährigen mit 213 die meisten Infektionen. Es folgen 40 bis unter 50-Jährige mit 176 Infektionen. Der Auswertung zufolge haben sich im Kreis Recklinghausen auch 25 Menschen infiziert, die jünger als 10 Jahre und 55, die zwischen 10 und unter 20 Jahre alt sind. Die meisten Todesfälle im Kreis gab es in der Altersgruppe 80 bis unter 90 Jahre (12 Fälle): 70 oder unter 80 Jahre (6 Fälle), 90 und älter (5 Fälle), 50 bis unter 70 (3 Fälle). Von den bislang 26 im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion verstorbenen Menschen im Kreis ist demzufolge keiner jünger als 50 Jahre gewesen. In Dorsten gibt es bis Anfang Mai fünf Corona-Todesfälle. Den starken Anstieg der Zahlen in Dorsten zu Beginn führt das Gesundheitsamt inzwischen auf Urlaubsrückkehrer zurück.
Mittwoch, 6. Mai
Ob und wann Schulen geöffnet werden, beraten Bund und Länder. Das Ergebnis: Die 4. Klassen der Grundschulen dürfen ab dem 7. Mai wieder ihre Schule besuchen. Hier sollten Eltern die individuellen Regelungen der Grundschulen beachten.
Donnerstag, 7. Mai
Erstes Corona-Denkmal Europas in Dorsten. Der Maskenpflicht mussten sich selbst die beiden Herren in der Essener Straße unterwerfen, Der eine übergibt dem anderen ein Schaf. Sie dürfen sich nicht zu nahe kommen, was eigentlich feststeht, und die Hand dürfen sie sich auch nicht geben, wie man sieht. So stehen sie unbeweglich da und warten auf das Ende der Corona-Pandemie, die sie mit Sicherheit überleben werden, auch wenn sie schon älter sind. Davon ist auch der DZ-Redakteur Michael Klein überzeugt, der mit den beiden Herren gesprochen hat und am 7. Mai in der „Dorstener Zeitung“ darüber in einer Glosse berichtet. Ab 7. Mai dürfen Kinder wieder auf die Spielplätze. Begleitpersonen haben anderthalb Meter Abstand voneinander zu halten.
Sonntag, 10. Mai
Muttertag 2020. Am Muttertag am 10. Mai feiern Kinder und Mütter nach der Schließung der Altenheime wegen Corona ein Wiedersehen. Mit welchen Schutzvorrichtungen und Regeln geben die Heimleitungen der Dorstener Seniorenhäuser vor.
Montag, 11. Mai
Es treten weitere Lockerungen in Kraft. Auf Spielplätzen werden die ersten Schaukeln und Bänke, die vor Wochen abgebaut wurden, wieder aufgestellt. In jedem Stadtteil soll mindestens ein Spielplatz geöffnet werden. Andere Areale werden etwas später freigegeben, weil unter anderem noch das ein oder andere Spielgerät in Reparatur ist. Bei Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder wenn sie der Daseinsfürsorge dienen (etwa Aufstellungs- und Vorbereitungs-Versammlungen zur NRW-Kommunalwahl) sind Versammlungen erlaubt. Die Musikschule startet zunächst wieder mit Einzelunterricht. – Geöffnet werden verschiedene Dorstenr Einrichtungen:
Das Jüdisches Museum Westfalen ab 12 Mai, die ev. Friedenskirche Hardt am 13. Mai, die Maschinenhalle auf dem Zechengelände ab 17. Mai und das Krankenhaus lockert ab 18. Mai die Besucherregelung. Besuch ist dann erlaubt zwischen 15 und 20 Uhr.
Dienstag, 12. Mai
Dorsten mit Drosten im ZDF. In der ZDF-Kabarettsendung „Mann, Sieber!“ (22,45 bis 23,15 Uhr) informierte Christoph Sieber die bundesweit vor den Fernsehern sitzende Bevölkerung, dass Dorsten eine neue Strategie entwickelt habe, um für die Stadt zu werben. „Kommen Sie doch nach Dorsten“, zitierte er die Stadt, „näher kommen Sie nicht an den Drosten ran!“ Mit Drosten (Bild) ist der professorale Virologe gemeinte, der seit Wochen mit Ratschlägen in Funk- und Printmedien zu sehen und zu hören ist. Am Schluss der Sendung verabschiedeten sich die beiden Kabarettisten beim den Zuschauern, indem Sieber zu seinem Kabarett-Kollegen Mann sagte, dass er jetzt nach Dorsten führe. Daraufhin sagte der andere überrascht: „Was, Du auch, ich ja auch!“
Mitte Mai
Wieder Gottesdienst mit versammelter Gemeinde. Am Sonntag (17. Mai) findet erstmals seit neun Wochen in der Evangelische Kirchengemeinde Dorsten wieder ein Gottesdienst in die Johanneskirche statt. In der Evangelischen Kirche in Altendorf-Ulfkotte wird der erste Gottesdienst am 23. Mai (Samstag) gefeiert. Die Regeln: Der Abstand zwischen zwei Personen beträgt zwischen anderthalb und zwei Meter in jede Richtung, entsprechend sind die Plätze in der Kirche markiert. Wer zu einem Hausstand gehört, darf aber näher zusammenrücken. Die Empore in der Kirche wird nicht genutzt. Auf diese Weise reduziert sich die Zahl der Plätze in der Johanneskirche auf 44 und in Altendorf-Ulfkotte auf 15. So viele Personen dürfen maximal am Gottesdienst teilnehmen. Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können, werden die Gottesdienstteilnehmer in eine Liste mit Namen, Anschrift und Telefonnummer eingetragen. Die Angaben werden bei der Anmeldung übermittelt und die Listen nach vier Wochen vernichtet. Die Gottesdienstteilnehmer tragen einen Mund-Nase-Schutz und sind gebeten, diesen mitzubringen. Auf Berührungen wie Händedruck zur Begrüßung oder Friedensgruß wird verzichtet. Das gemeinsame Singen bringt besondere Infektionsrisiken mit sich und unterbleibt deshalb. Auch der Kirchenchor kommt aus diesem Grund im Gottesdienst derzeit nicht zum Einsatz.
Mittwoch, 20. Mai
Krankenhaus bittet um Verzicht auf Besuche. Nach Aufhebung des Besuchverbot des Krankenhauses mit Einschränkungen vom 18. Mai appelliert das Dorstener St. Elisabeth-Krankenhaus schon am 20. Mai an alle Besucher, ihre Visiten von Patienten auf ein Mindestmaß zu beschränken. Sonst drohe eine Rückkehr zum totalen Besuchsverbot. Grund des Appells ist der stete Besucherandrang seit dem 18. Mai. Ein Patient darf pro Tag eine Stunde Besuch von einem Besucher bekommen, das ist nach den Vorgaben des Landes NRW erlaubt. Damit dieser Besucher das Krankenhaus betreten darf, muss er im Vorfeld vom Patienten als Kontaktperson benannt worden sein.
Ab dem 8. Juni sollen alle Kinder in NRW wieder in ihre Kitas und die Tagespflege zurückkehren können – in einem eingeschränkten Regelbetrieb, so die Landesregierung am 20. Mai. Jungen und Mädchen sollen aber nur in einem reduzierten Umfang betreut werden – 15 bis 35 Stunde pro Woche (vor Corona waren es 45 Stunden). Grundsätzlich werden den Planungen zufolge nur feste Gruppen erlaubt – keine offenen Konzepte. Die Gruppen müssten weiterhin räumlich voneinander getrennt sein (dpa).
Donnerstag, 21. Mai
Weltweit mehr als fünf Millionen Corona-Infektionen. Virus infiziert. Das ging am 21. Mai aus Daten der Universität Johns Hopkins in Baltimore hervor. Demnach starben bereits rund 328.000 Menschen nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Knapp jede dritte Infektion wurde in den USA nachgewiesen. Die registrierten Fälle steigen nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) rasch. Innerhalb von 24 Stunden (20. Mai) wurden der WHO 106.000 neue Fälle gemeldet – so viel wie nie zuvor innerhalb eines Tages seit dem Ausbruch begann. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) haben sich in Deutschland bislang 176.752 Menschen nachweislich mit dem Virus infiziert, 8147 Infizierte seien gestorben. Da nach RKI Schätzungen rund 158.000 Menschen die Infektion überstanden haben, gibt es derzeit noch geschätzt rund 10.600 aktive registrierte Fälle. Allerdings gehen Experten auch hier von einer Dunkelziffer aus. Eine positive Entwicklung meldet das Institut bei den Infektionen in den Landkreisen. Derzeit gibt es demnach keinen Landkreis in Deutschland mit mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner in der Woche vom 18. bis 24. Mai. Wird diese Zahl nach den Lockerungen überschritten, würde wieder Beschränkungen umgesetzt.
Montag, 25. Mai
Landessozialgericht entschied. Eine Schülerin, die Grundsicherung erhält, hat Anspruch auf ein für die Teilnahme am digitalen Schulunterricht erforderliches Tablet. Das hat das Landessozialgericht NRW (LSG) in einem Beschluss am 25. Mai entschieden. Anlass für die Feststellung war der Eilantrag einer Achtklässlerin aus dem Kreis Recklinghausen. Das Jobcenter und erstinstanzlich auch das Sozialgericht Gelsenkirchen hatten zuvor einen Anspruch verneint (dpa).
Dienstag, 26. Mai
Verdachtsfälle ausgeräumt. In der zentralen Flüchtlingsunterkunft an der Bochumer Straße hat es im Mai vier Corona-Verdachtsfälle gegeben: Zwei Bewohner und zwei Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes. Doch die Tests waren negativ. Das Land als Träger der Einrichtung hat die Belegung der Dorstener Einrichtungen präventiv auf unter 50 Prozent heruntergefahren, um die übrigen Kapazitäten der belegbaren Zimmer als Bereiche für eventuelle Quarantänemaßnahmen freihalten zu können. Seit dem 23. April leben dort 149 Menschen, Platz wäre dort theoretisch für mehr als doppelt so viele.
Viele Hausärzte fürchten Ruin. Vielen niedergelassenen Ärzten in NRW droht derzeit eine wirtschaftliche Schieflage, weil Patienten die Praxisbesuche verschieben. Betroffen sind alle Fachrichtungen, insbesondere aber Hausärzte. Sie haben zum Teil Umsatzeinbußen von 25 bis 30 Prozent. Die Mediziner kritisieren, dass der Rettungsschirm für sie weder eine zeitliche noch eine finanzielle Perspektive aufzeige.
Mittwoch, 27. Mai
Atlantis-Eröffnung verschoben. Die für Pfingstsamstag geplante Wiedereröffnung des Freizeitbades Atlantis fällt überraschend ins Wasser. Dabei war schon fast alles vorbereitet. Auf die Besucher warten einige Neuerungen. Der Fitnessbereich darf schon seit drei Wochen wieder genutzt werden. Im Juni sollen dann auch die ersten von maximal 130 Gästen wieder in einen Teil des Bades dürfen. Die größte Veränderung: Die Schwimmer werden mit ihrem Smartphone im Parkhaus einen QR-Code scannen und ein digitales Formular ausfüllen müssen. Dann bekommen sie an der Kasse einen kleinen Zahlencode, um die persönliche Registrierung abzuschließen.
Donnerstag, 28. Mai
Stadtteilbüro „Wir machen Mitte“ nimmt seine Arbeit wieder auf. Das Stadtteilbüro „Wir machen Mitte“ ist zentrale Anlaufstelle des gleichnamigen Stadterneuerungsprogramms, an der Gahlener Straße 9 ist ab sofort wieder geöffnet, täglich von 9 bis 16 Uhr. Besucher sind nur mit Maske zugelassen.
Volksbank: Mittelstand stellt viele Kreditanfragen. Dorsten. Als Konsequenz der Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus erlebt die Vereinte Volksbank derzeit eine hohe Nachfrage des heimischen Mittelstandes nach Mitteln der öffentlichen Förderbanken. Seit Anfang März wurden bei der Vereinte Volksbank Dorsten-Kirchhellen bereits Kreditanfragen mit einem Volumen von über 30 Millionen Euro für Unternehmen und Selbstständige in Dorsten, Bottrop und Kirchhellen gestellt.
Freitag, 29. Mai
25 Jugendherbergen öffnen in NRW ab Pfingsten wieder. Etwa die Hälfte der westfälisch-lippischen Jugendherbergen öffnet am 29. Mai nach einer Corona-Zwangspause. So stehen beispielsweise die Herbergen in Winterberg, Münster, am Möhne- oder Sorpesee, auf der Burg Bilstein oder der Wewelsburg schon über Pfingsten für Familien oder anderen Reisende offen, teilte der Landesverband Westfalen-Lippe des Deutschen Jugendherbergswerks mit. Insgesamt könnten allerdings nur 16 der 29 Standorte „Corona-konform“ wieder an den Start gehen. Die übrigen Herbergen verfügen überwiegend über Mehrbettzimmer ohne die zurzeit vorgeschriebenen eigenen Sanitäranlagen (dpa).
Samstag, 30. Mai
Lockerungen ab Pfingsten. Die Landesregierung weicht vor Pfingsten weiter die Vorschriften im Umgang mit der Pandemie auf.
Kontaktverbot: Künftig dürfen sich im Freien maximal zehn Personen treffen. Die können aus unterschiedlichen Haushalten kommen. Wenn die Zahl zehn überschritten wird, dürfen die betroffenen Menschen maximal aus zwei häuslichen Gemeinschaften stammen. Wer ausschließlich mit Verwandten in gerader Linie, mit Geschwistern, Ehegatten oder Lebenspartnern zusammen ist, darf die Zahl zehn ebenfalls überschreiten. Allerdings ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.
Private Treffen: Es ist grundsätzlich erlaubt, Freunde aus unterschiedlichen Haushalten in die eigene Wohnung oder den Garten einzuladen.
Große Partys: Wer etwa eine große Hochzeitsfeier zu Hause plant oder eine Party mit vielen Leuten, ist nahe an einer Veranstaltung, die grundsätzlich untersagt ist.
Hochzeiten: Eine Trauung auf dem Standesamt mit Gästen ist erlaubt. Die dürfen dann entsprechend der allgemeinen Kontaktregeln unmittelbar vor dem Ort zusammenstehen, wenn sie den Sicherheitsabstand einhalten und auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten. Für die kirchliche Trauung sind die bisherigen Regeln für den Gottesdienstbesuch anzuwenden. Das Gleiche gilt auch für Beerdigungen. Kommen die Menschen in der Trauerhalle zusammen, müssen die Kontakte rückverfolgbar sein. Das heißt, es muss eine Liste der Trauernden ausliegen.
Pflegeheim-Besuche: Die Besuche in vollstationären Pflegeeinrichtungen sind auf maximal einen pro Tag beschränkt. Dabei dürfen Verwandte oder Freunde nur einen Angehörigen für höchstens zwei Stunden treffen. Die Zahl der Besucher ist auf zwei beschränkt.
Sportliche Betätigungen: Im Breiten- und Freizeitsport sind auch körperliche Kontakte etwa bei Ballspielen wieder erlaubt. Es muss aber die maximale Zahl von zehn Personen eingehalten werden. Ansonsten sind Kontaktsportarten wie Fußball etwa auf Vereinsebene (Amateursport) nicht erlaubt.
Kultur: Die Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie die Kinos dürfen wieder öffnen. Die maximale Besucherzahl liegt bei einem Viertel der Platzkapazität, im Höchstfall dürfen 100 Personen an der Veranstaltung teilnehmen. Es müssen die Hygiene- und Infektionsschutzauflagen eingehalten werden. Auf dem Sitzplatz müssen Besucher keine Maske tragen, in den Gemeinschaftsräumen oder Vorhallen schon.
Strafen: Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Corona-Bestimmungen verstößt, muss mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro rechnen. Die Verordnung ist in Kraft und gilt vom 30. Mai bis zum Ablauf des 15. Junis 2020.
Ende Mai
NRW erlässt Kita-Beiträge für Juni und Juli zur Hälfte. Zur Entlastung der Eltern in der Corona-Krise werden die Beiträge für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen für die Monate Juni und Juli zur Hälfte erlassen. Darauf hat sich die Landesregierung mit den Kommunen Ende Mai verständigt.
Siehe auch: Chronologie des Umgangs mit der Corona-Pandemie in Dorsten (I)
Siehe auch: Chronologie des Umgangs mit der Corona-Pandemie in Dorsten (II)
Siehe auch: Seuchen
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