Der Ausschluss der Öffentlichkeit von Rats- und Ausschusssitzungen ist immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten

Von Wolf Stegemann

Warum werden manchmal wichtige Entscheidungen des Rates und der Ausschüsse hinter verschlossenen Türen getroffen? Der Bürger mag stutzig werden und sich fragen, was haben die zu tuscheln, zu mauscheln oder zu verbergen, was wir, die Bürger, nicht wissen sollen?

Vielleicht sollen die Bürger nicht wissen, wie die Ratsmitglieder und die Verwaltung mit Geld jongliert oder wettet, um welche vertraglichen Absicherungen es bei Verträgen geht, beispielsweise mit den gewesenen Atlantis-Betreibern, auf die die Stadt allzu blauäugig hereingefallen ist, oder aktuell zu den gewesenen Verhandlungen zwischen Stadtspitze und dem „Mercaden“-Betreiber, die, so ist zu hoffen, nicht zu einem zweiten „Atlantis“-Niedergang führen werden (das Wort Untergang wird hier wohlweislich nicht gebraucht!).

Ausnahmen gibt es immer

Warum entscheiden Politiker und Verwalter hinter verschlossenen Türen? Wo doch nach § 48 Abs. 2, Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Sitzungen des Rates öffentlich sind? Doch wie in jedem Paragrafenwerk gibt es auch hier Ausnahmen und Schlupflöcher, über die von Zeit zu Zeit die Obergerichte entscheiden müssen.

Der Rat entscheidet, ob öffentlich oder nichtöffentlich

Denn der Rat selbst kann nach Satz 2 der Vorschrift durch eine sich selbst gegebene Geschäftsordnung die Öffentlichkeit für Angelegenheiten einer bestimmten Art ausschließen. Wie vor einem Gericht, wo ebenfalls die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann, bleibt die Öffentlichkeit durch die agierenden Personen, manchmal auch durch richterliche Bleibegenehmigung der Presse aufrecht erhalten. So ähnlich ist auch der Öffentlichkeitsausschluss im Rathaus zu verstehen.

Allerdings gibt es im Rathaus keine richterlichen Entscheidungen. Denn die Entscheidung liegt bei den Ratsmitgliedern selbst. Über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden.

Allerdings sind im Wortlaut des § 48 Abs. 2, Satz  2 GO NRW keine Kriterien enthalten, in welchen Angelegenheiten der Gemeinderat die Öffentlichkeit ausschließen darf. Hier handelt der Bürgermeister bzw. der Rat nach eigenem Gutdünken, sagen die einen, nach der Geschäftsordnung die anderen. Die Anwesenheit von Öffentlichkeit in Sitzungen hat eine grundsätzliche demokratische Bedeutung. Daher kann der Rat nicht einfach nach Gutdünken die Öffentlichkeit ausschließen, wie die einen meinen, sondern der Rat unterliegt schon Bindungen, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am 12. September 2008 entscheiden musste (15 A 2129/08). Das Gericht schrieb den Gemeinderäten vor, dass der § 48, Abs. 2, Satz 2 GO vielmehr voraussetze, dass aus anderen Rechtsvorschriften oder Rechtsgrundsätzen herzuleiten ist, in welcher Art von Angelegenheiten in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten sei. Das heißt auf Deutsch: Der Rat muss sich an Vorschriften und gesetzliche Regelungen halten, will er hinter verschlossenen Türen beraten und entscheiden und gegenüber der Öffentlichkeit (Presse, Bürger) darüber schweigen. Solche „heimlichen Entscheidungen“ (DER SPIEGEL) mögen bei der einen oder anderen Sache unangenehme Kritik an der Entscheidung verkürzen oder gar nicht erst aufkommen lassen. Denn außer Verwaltung und Rat „weiß niemand nichts Genaues“. Doch auch hier die Einschränkung: „Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden“ (Kommentator). Allerdings kann diesen Aspekt nur der Rat selbst beurteilen.

Nichtöffentlich vorbehandelt, öffentlich entschieden

Laut Gesetzeslage sind insbesondere öffentlich zu behandeln: Grundstücksveräußerungen, es sei denn, dass persönliche und private Umstände entgegenstehen oder die Gefahr einer Bodenspekulation besteht, Vergabe von Leistungen, ausgenommen bei Fragen der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber, Satzungen, insbesondere Bebauungspläne. In der Praxis hat es sich eingebürgert, dass schwierige Angelegenheiten, die öffentlich zu verhandeln sind, in einer nichtöffentlichen Sitzung (des Stadtrates) vorbehandelt und dann in einer weiteren Sitzung öffentlich erledigt werden. Eine nichtöffentliche Vorberatung  durch den Stadtrat widerspricht der klaren Gesetzeslage: Nichtöffentliche Vorberatung in den Ausschüssen ist in Ordnung – nur im Gemeinderat ist dies unzulässig. Ob die Voraussetzungen für nichtöffentliche Verhandlung gegeben sind bzw. waren, unterliegt in vollem Umfange der gerichtlichen Nachprüfung.

Klagen kann nur der betroffene Bürger

Ein einzelnes Gemeinderatsmitglied hat kein durchsetzbares Recht auf öffentliche Verhandlung eines Gegenstands. Oder anders ausgedrückt: Der Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot kann durch ein Ratsmitglied nicht als Beeinträchtigung von Mitgliedsschaftsrechten im Wege einer kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeit gerügt werden. Das heißt, ein Gemeinderatsmitglied kann nicht vor Gericht gehen, wenn das Öffentlichkeitsgebot verletzt wurde. Klagen kann nur ein Einwohner/eine Einwohnerin der/die vom Beschluss betroffen ist.

Frage nach der Zuverlässigkeit des Bieters nichtöffentlich klären

Bei unberechtigtem Ausschluss der Öffentlichkeit muss der Stadtrat Zulassung der Öffentlichkeit und dabei gleichzeitig Vertagung auf eine öffentliche Sitzung verlangen.

Der Stadtrat kann in der Sitzung beschließen, dass entgegen der Tagesordnung einzelne Punkte öffentlich oder nichtöffentlich behandelt werden. Er ist dabei an das Gesetz gebunden und darf nicht nach freiem Ermessen entscheiden. Über einen derartigen Antrag, der auch noch im Verlauf der Erörterungen gestellt werden kann, ist in nichtöffentlicher Sitzung zu verhandeln, weil ja dabei bereits die u. U. geheim zuhaltenden Gesichtspunkte dargestellt werden müssen.“ Beispiel: Bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags ist die Zuverlässigkeit eines Bieters ungeklärt. Um abzuklären, ob der Bieter zuverlässig und leistungsfähig ist, kann für diese Vorfrage der Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen werden. Nach der Abklärung dieser Teilfrage kann die Öffentlichkeit wieder hergestellt und über die endgültige Vergabe entschieden werden.

Steuergeheimnis durch Nichtöffentlichkeit wahren

Denn der § 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung sagt aus, dass wegen der Verschwiegenheitspflicht bei bestimmten Angelegenheiten der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Beratung zulässig ist. Bestimmte Angelegen sind solche, die von Natur aus geheimhaltungswürdig oder -pflichtig sind, wie beispielsweise das Steuergeheimnis, Liegenschaftsangelegenheiten oder finanzielle Transaktionen mit privaten Partnern, die und deren finanzielle Situation schützbedürftig sind. Beispielsweise soll es einen Vertrag zwischen Verwaltung und „Mercaden“-Planer geben, der Grundstücksfinanzielles regelt, sollte aus „Mercaden“ nichts werden. Dieser Vertrag wird offensichtlich unter Verschluss gehalten. Das ist aber spekuliert, weil es bislang keine Auskünfte gibt.

Zum Schutzbedürfnis bei Liegenschaftssachen hat ebenfalls das OVG Münster Stellung genommen. Auf Liegenschaftssachen treffe ein nichtöffentliches Schutzbedürfnis bei abstrakt-genereller Betrachtung (was immer das sein mag) jedenfalls dann zu, wenn der Begriff auf Verträge über Grundstücke beschränkt sei. Der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Beratung von Grundstücksverträgen dürfte in der Regel zulässig sein, da eine öffentliche Beratung die Verhandlungsposition der Gemeinde in etwaigen weiteren Vertragsverhandlungen schwächen könnte, so der Leitsatz des OVG.

Kein Ausschluss der Öffentlichkeit, wenn der Kämmerer mehr Geld will

Nach dem eingangs zitierten § 48 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen setzt der Bürgermeister die Tagesordnung der Ratssitzungen fest. Dieses Recht ist zugleich eine gesetzliche Verpflichtung für die gesamte Wahlperiode. Dem Bürgermeister kommt dabei eine „eigene“ Stellung (als Organ) zu. In der Tagesordnung sind alle Angelegenheiten, die in der nächsten Sitzung behandelt werden sollen, mit einer laufenden Nummer zu versehen und konkret bezeichnet aufzuführen. Die Tagesordnung soll den Ratsmitgliedern, aber auch den Bürgern und Medien dazu dienen, sich zu informieren, um die Meinungs- und Willensbildung zu ermöglichen. Deshalb ist laut Gesetz die Tagesordnung öffentlich bekannt zu machen. Die vom Rat für sich selbst erlassene Geschäftsordnung enthält nähere Bestimmungen zur Ausgestaltung der Tagesordnung.

Beispielsweise darf die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden, wenn der Kämmerer über Haushaltsangelegenheiten wie Gebühren- und Steuererhöhungen beraten will. Ein Verstoß gegen die in diesen Fragen grundsätzliche Sitzungsöffentlichkeit würde die Nichtigkeit aller gefassten Beschlüsse zur Folge haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beschlüsse in öffentlicher Sitzung gleich oder anders ausgefallen wären, wie das OVG Münster, das OVG Lüneburg und Mannheim entschieden haben. Dass sich  Gerichte mit der Frage von öffentlichen oder nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen oft befassen müssen, ist ein Indiz dafür, dass von Gemeinden oft dagegen verstoßen wird. Denn die Öffentlichkeit der Ratssitzungen fließt aus dem Demokratiegebot und ist damit ein tragender Grundsatz des Kommunalverfassungsrechts, so ist es in schlauen Kommentaren zu lesen.

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10 Kommentare zu Der Ausschluss der Öffentlichkeit von Rats- und Ausschusssitzungen ist immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten

  1. jupp kowalski sagt:

    Ich bin sprachlos! Na, dann wird doch spätestens morgen ein Artikel in der Dorstener Zeitung stehen – mit einem entsprechenden Kommentar vom Leiter der Lokal-Redaktion! Mal im Ernst: Es fehlt eine Plattform, auf denen die Dorstener Bürger sich unabhängig informieren können. Eine unabhängige, kritisch distanzierte. Mit Dorsten-transparent und dem Engagement ihrer Betreiber ist doch ein erster Ansatz gemacht! Respekt vor dem Engagement von Dr. Frenzel in dieser Angelegenheit! Der interessierte Leser und engagierte Bürger sollte diese Mauscheleien im Rathaus zum Anlass nehmen, aufzuhorchen und aktiv zu werden. Immerhin stehen Wahlen vor der Tür!

  2. M. Wischerhoff sagt:

    Unter “Aktuelles” ist zu lesen, dass der Ausschuss das Thema schnell vom Tisch gefegt hat. Das hat mittlerweile den Charakter einer Bananenrepublik. Aber Bürger und Kaufleute lassen sich alles gefallen, während sich die Leute im Rathaus die Hände reiben und sich über das phlegmatische Verhalten der Bürger freuen. Und wenn die ersten Läden schließen, dann ist das Geschreie wieder groß.

  3. jupp kowalski sagt:

    Morgen (29. Januar, 17 Uhr) soll ja die HFA-Sitzung stattfinden, in der über den Antrag von Herrn Dr. Frenzel entschieden wird. Gab es dazu eigentlich einen Beitrag in der hiesigen Lokalzeitung (die mit dem Monopol?)
    Interessant: Ein Ratsmitglied beantwortete einem Bürger die Frage nach der Agenda der Sitzung mit: “… Nicht so wichtig, da geht es nur(!) um eine kleine Fassadenänderung …”
    Ist das jetzt Dummheit oder Absicht???

  4. M. Neuhaus sagt:

    Sehr froh bin ich darüber, dass ich mit Dorsten-transparent eine Quelle gefunden habe, die zuverlässig und ohne Polemik den Finger in die offene Wunde legt. Und das sofort. Jetzt, wo es nur noch eine Tageszeitung gibt, die “regierungstreu” berichtet, ist Dorsten-transparent für mich wichtiger denn je.

  5. Ehemaliger sagt:

    Herrn Gernoth sei gesagt: Seit wir – meine Familie und ich – Dorsten den Rücken gekehrt haben und in einer Gemeinde, die das große Glück hatte, nicht von Groß-Dorsten einkassiert zu werden, leben, geht es uns einfach nur gut. Diese latente Aggressivität, die in Dorsten zu spüren ist, sie ist hier nicht vorhanden. Auch bei Gängen zum Amt fällt ein persönliches Wort, es wird gegrüßt, es lebt sich entspannter. Sind wir froh, nicht mehr in dieser, ja, doch, vermurksten Stadt zu leben.

  6. M. H. aus W. sagt:

    Sehr geehrter Herr Gernoth,
    1. Sie sind als langjähriger Journalist unter anderem an welcher Seite tätig? Des Bürgermeisters! Das spricht für sich – ohne was zu unterstellen.
    2. Dorsten-transparent ist für mich eine Seite, wo ich auch mal die andere, kritische Meinung bzw. Äußerung der oder des Bürgers bzw. der Bürgerin lesen kann.
    3. Wenn Sie es nicht mehr lesen mögen, dann lassen Sie es!
    4. Überwältigende Mehrzahl unserer Beamten!!! Genau das ist der Punkt. Fakt ist, dass uns die Lawine der auf uns zurollenden Pensionen der Beamten überollen wird. Wer das leugnet, hat nicht nur keine Ahnung sondern auch kein Wissen.
    5. Meine Augen und Ohren sind immer auf. Anderen angrenzenden Städten geht’s wirtschaftlich wesentlich besser. Sei es günstige oder kostenlose Gewerbegrundstücke, zeitliche Befreiung von der Gewerbesteuer oder sonstiges.
    Für mich persönlich – und ich behaupte einfach mal, für sehr viele andere Dorstener Bürger – ist es wichtig, was in ihrem Portemonnaie abgeht. Das was hier läuft, ist momentan ein Witz.
    Man könnte jetzt sagen, dann sollte ich mich mal als Bürgermeister beweisen, es besser zu machen. Nein danke, ich habe mich bewusst für einen anderen Beruf entschieden, weil mir Öffentlichkeitsarbeit nicht liegt.
    Es haben sich, wie man sieht,andere Leute für diesen Posten beworben und wurden auch gewählt. Aber wie in jedem Beruf oder Job hat man sich zu 100 % für den Arbeitgeber entschieden und schuldet ihm auch seine ganze Arbeitskraft. Die Dorstener Bürger sind die Arbeitgeber unseres Bürgermeisters, unserer Beamten und aller anderen Angestellten der Stadt Dorsten.
    Wie es leider nun mal in der Politik ist, von wegen Eid ablegen für das Volk, auch hier in Dorsten verliert man ganz schnell, wofür man sich entschieden hat. Eben weil das Portemonnaie entscheidet, trotz Eid. Sorry!
    Ich war in der Veranstaltung “Heißer Stuhl” in der Firma Köpper anwesend und habe mir das Schauspiel angesehen. Es waren größtenteils nur Rentner anwesend. Es ging um Dinge wie Baugenehmigung und Entwässerung von Carports usw. Nichts wirklich Wichtiges, das die Allgemeinheit betrifft. Ich habe mich mit meinen Äußerungen, was die Stadt Dorsten wirklich bedrückt, bewusst zurückgehalten, weil ich mir sonst lächerlich vorgekommen wäre. Mehr fällt mir jetzt nicht ein. Ich denke, es reicht auch!

  7. Thomas Ruster sagt:

    Hallo Herr Gernoth! Immerhin loben Sie die Arbeit von Dorsten-transparent!
    Aber macht es das in Dorsten besser, wenn man – wie Sie vorschlagen -in andere Kommunen schaut, wo es schlechter läuft? Ich orientiere mich beruflich und privat seit jeher eigentlich immer am Besseren und da gibt es genügend Beispiele auch in der kommunalen Nachbarschaft.
    Ich erinnere mich an Berichte, in denen Sie das zweifellos einzigartige Engagement der Bürger und des Schützenvereins für die Hohe Brücke in der Feldmark lobten und in Anspielung auf die Initiative zum Freibad in etwa schrieben: Nicht klicken – machen. Sie mögen sich in Ihren Berichten scheinbar gerne des öfteren über alles stellen. Aber da müssen Sie sich es auch gefallen lassen, wenn man Ihnen sagt: nicht schreiben – machen! Wo engagieren Sie sich? Sie haben unserem Bürgermeister nach seiner Rede damals größten Respekt gezollt, als er sich als oberster Amtsherr wegen der Abschiebung einer Angolanerin persönlich angegriffen fühlte und keine Verantwortung übernehmen wollte, obwohl er das hätte tun müsste. Stattdessen dachte er über Rücktritt nach und es flossen Tränen.
    Dorsten transparent macht eine tolle Arbeit, recherchiert sorgfältig und fängt da an, wo die örtliche Presse aufhört!! Und man kann nicht genug daran tun, den Bürgern unserer Stadt in manchem die Augen zu öffnen! Es gibt hier immer noch sehr viele Menschen die “ja schon immer … gewählt haben.

  8. Jo Gernoth sagt:

    Ich finde nicht, dass wir in einer vermurksten Stadt leben und ich kann als langjährig in Dorsten tätiger Journalist nicht sagen, dass einem Informationen vorenthalten werden. Dorsten Transparent ist oft informativ und lesenswert, aber zuweilen versteigt sich ein Autor immer wieder in Verschwörungstheorien. Ich mag es auch nicht mehr lesen, dass hier bei uns in Dorsten ein Heer von Blödmännern und Frauen das Regiment führt. Dem ist nicht so und die überwältigende Mehrzahl unserer Beamten und auch unserer Politiker machen einen starken Job. Einfach mal in andere Städte fahren und die Augen und Ohren öffnen.

  9. W. Schaum sagt:

    Eine Frage, über die es sich nachzudenken lohnt. In der Tat!

  10. M. Hauss sagt:

    Als Bürger der Stadt Dorsten fühlt man sich doch Tag für Tag hintan gestellt. Die Verwaltung kocht gern ihr eigenes Süppchen. Das fehlt auch noch, dass da jemand stört beim Versalzen. Für was ist er gut, der Bewohner dieser vermurksten Stadt? Brav die (oft unverhältnismäßig hohen – z.B. Grundsteuern) Steuern zahlen, keine kritischen Fragen stellen – mehr fällt mir nicht ein. Wer weiß mehr?

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